Rechtsanwalt

Definition nach Bundesrechtsanwaltsordnung

Richter*in

Richter*in

Anwältin A

Anwältin A

Mandant A

Mandant A

Anwalt S

Anwalt S

Mandantin S

Mandantin S

Seit 1982 orientiert sich unsere Kanzlei erfolgreich an Recht und Gerechtigkeit. Selten ist beides miteinander wirklich vereinbar. Hier sind Ideen und Alternativen gefragt, die gern – auch gemeinsam mit der Mandantschaft – entwickelt und umgesetzt werden. Dabei sind Argumentations- und Entscheidungsfähigkeit des Anwalts von höchster Priorität, um so Ihre Position zu stärken und Ihr Anliegen durchzusetzen. Wir hören Ihnen zu und beraten Sie bestmöglich, mit bestem Wissen und Gewissen.

Lassen Sie uns in einem fachlich qualifizierten und vertraulichen Beratungsgespräch Ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit prüfen. Grundsätzlich streben wir eine kostengünstige, ausgerichtliche Lösung an; wir scheuen aber auch nicht die konfliktgeladene Auseinandersetzung vor Gericht.

Kostenrisiken sind von Anfang an Thema. Wir versuchen, diese in einem überschaubaren Rahmen zu halten.

Paragraf 1 Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

§ 1

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Paragraf 2 Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

§ 2

Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Paragraf 3 Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

§ 3

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Familienrecht Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

Familienrecht


Familienrecht

Denken Sie nicht erst an Scheidung, wenn es „zu spät“ ist. Erkennen Sie frühzeitig Anzeichen, begegnen Sie rechtzeitig Hürden und beobachten Sie Ihre Kommunikation mit dem Partner. Im Familienrecht ist Maßstab das Kindeswohl.

Erbrecht Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

Erbrecht

Erbrecht

Im Erbrecht, privat wie geschäftlich, haben sich zuletzt wichtige Punkte geändert. Aufpassen heißt es insbesondere bei Kollisionslagen mit gesellschaftsrechtlichen Fragen. Familienkonstellationen sind heikler als von außen zu vermuten ist. Insbesondere in Sachverhalten, wo der Anwendungsbereich des Erbrechts mit dem des Gesellschaftsrechts konkurriert.

Arbeitsrecht Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gilt es neben ständigen Gesetzesänderungen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen in den Beratungen bzw. prozessualen Verfahren zu berücksichtigen und passend einzubinden.

Vertragsrecht Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Analytisch und strukturiert arbeiten wir individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge zwischen gesetzlich Erlaubtem und nach der Rechtssprechung weiter Entwickeltem aus. Wir ermitteln die Lücke für Ihre Ansprüche.

Strafrecht Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

Strafrecht

Strafrecht

Hier liegt der Schwerpunkt bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsunfällen.

Da Arbeits-, Familien- und Erbrecht fast immer auch steuerliche Auswirkungen haben, arbeiten wir mit Anwälten und Steuerberatern in Deutschland und der Schweiz.

Netzwerk

von Kontakten profitieren

Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit uns, sowie firmen- oder berufsbegleitendes Coaching helfen, da wir auf langjährige psychologische und psychotherapeutische Kontakte ebenso zurückgreifen können, wie auf kollegiales, juristisches Fach- bzw. Mediationswissen. Verbindungen zu Wissenschaft und Lehre in Universitäten und Repetitorien führt zu einem breiten Fundament an sozialer Vernetzung, von dem Sie profitieren werden.

Netzwerk von Kontakten profitieren Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl
Kosten Abwägen statt abzocken Bild Rechtsberater Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

Rechtsberater

Kosten

Abwägen statt abzocken

Kostenrisiken werden von Anfang an transparent gehalten.

Rechtsanwälte erheben Gebühren nach der vom Gesetzgeber verabschiedeten Gebührenordnung (RVG). Alternativ können Honorare vereinbart werden. Gerichtskosten sind von Anwaltskosten streng zu trennen. Finanziell Schwächere nutzen Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe, wobei beides selten gewährt wir.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur in ausdrücklich vereinbarten Fällen die Kosten. Prüfen Sie Ihr Anliegen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung; oft ist dabei ein Eigenanteil vereinbart.