Gerechtigkeit &

Recht nicht immer vereinbar

Gerechtigkeit und Recht sind nicht immer vereinbar. In allen Kulturen seit Menschengedenken wird versucht, beide Ziele zu verfolgen und möglichst zu vereinen.

Wenn wir um uns schauen, sehen wir, wie unterschiedlich Gerechtigkeit und Recht verstanden bzw. interpretiert werden. So erahnen wir, dass es alles andere als einfach ist, diese Worte mit Sinn und Verstand zu füllen. Auch innerhalb Europas gibt es unterschiedlichste Rechtssysteme. Dabei meint Gerechtigkeit nicht das, was Sie und wir darunter als selbstverständlich erachten würden. Früher genügten zwei steinerne Gesetzestafeln mit 10 Geboten, noch vor 30 Jahren gab es erheblich weniger Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Zudem gab es viel weniger Entscheidungen der Zivil-, Straf- und Verwaltungs-/ Verfassungsgerichte. Von den Urteilen der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte ganz zu schweigen.

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Philosophie

Im Grunde kann jeder Mensch im Internet in Erfahrung bringen, was unter Gerechtigkeit und Recht zu verstehen ist. Das Gesetz kann jeder im Wortlaut in vielen Fällen abrufen; Verständlichkeit des Wortlauts des Gesetzes ist damit aber nicht garantiert. Entscheidungen der Gerichte sind in vielen Fällen nicht ohne weiteres abrufbar. Gerichte entscheiden aber anhand von Paragrafen, die in vielen Fällen Spielraum lassen für Interpretationen (disponibles Recht), so dass sich durchaus widersprüchliche Entscheidungen zu annähernd identischen Fallkonstellationen finden lassen. Nur wenige Normen in wenigen Gesetzen sind zwingendes Recht, was wiederum bedeutet, dass es keinerlei Ermessensspielraum besteht, sie anders anzuwenden als der Gesetzgeber dies vorgesehen hat.

Wir gehen mit Ihnen den juristischen Weg durch den Dschungel der Paragrafen und die Entscheidungen der Gerichte.

Ansgar M.M. Stahl

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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist."

Graham Chapman

Geschichte

Erfolg seit 1982

Rechtsanwalt Stahl wagte bereits nach zwei Jahren harter Praxis in einer größeren Kanzlei den Sprung in die Selbständigkeit. So lernte er früh, sich fair, verbindlich und entschieden durchzusetzen. Mit ihm an Ihrer Seite wird jede Lebenssituation, so aussichtslos sie sich im Augenblick präsentiert, außerhalb von Gerichtssälen, aber auch innerhalb bewältigt. Zitat: "Er ist der Anwalt für aussichtslose Fälle.".

Zu der Philosophie der Kanzlei Stahl gehört die Vermittlung von Wissen in jeglicher Form. Praxiswissen vermittelt er in den Kursen seiner Repetitorien an Studenten und Referendare, die vor den Juristischen Staatsexamina stehen. Diese kennen oft nur Theorien aus den universitären Vorlesungen, haben aber große Lücken im Bereich der Praxis, müssen für die Staatsexamina dennoch beides beherrschen.

Vor Gericht ist es oft sehr hilfreich, mit dem neuesten Wissen aus Theorie und Lehre die bisherige gerichtliche Praxis weiter zu entwickeln und zu beurteilen. So werden Entscheidungen möglich, die nach derzeitiger Rechtsprechung oft nicht vorstellbar waren. Rechtsanwalt Stahl ist auch Dozent für Fachanwaltskurse.

Geschichte – Erfolg seit 1982 Kanzlei Bild Rechtsanwalt, Mediator, Repetitor, Kanzlei Ansgar M.M. Stahl

1982

Staatsexamina

Aktiv seit 1982 zugelassener Rechtsanwalt, zunächst in Stuttgart, heute im Landkreis Konstanz, zuvor beide Staatsexamina am OLG Hamm (NRW) und am OLG Stuttgart (BaWü).

1982

Repetitor

Praxis vermittelt er seit 1982 in den Kursen seiner Repetitorien den Studenten und Referendaren, die vor Juristischen Staatsexamina stehen. Sie kennen Theorien aus universitären Vorlesungen; es fehlt das praktische Wissen. Für die Staatsexamina muss beides beherrscht werden.

1984

Selbständigkeit

Rechtsanwalt Stahl hat nach zwei Jahren harter Praxis in einer größeren Kanzlei 1984 den Sprung in die Selbständigkeit gewagt und sich durchzusetzen gelernt.

1995

Mediator

Seit 1995 mit eigener Mediationspraxis, bietet die Möglichkeit bei Differenzen und Streitigkeiten, insbesondere im persönlichen, aber auch im beruflichen Bereich einvernehmlich eine Lösung zu erarbeiten.

2003

Wirtschaftsmediator

Eine Zusatzausbildung als Wirtschaftsmediator seit 2003 erweitert das Wissen und die Kompetenz im Sektor der Mediation.

seit 2005

Weiterbildung

Regelmäßige Fortbildungen im Zivil-, Familien-, Erb-, Vertrags-, Arbeits- und Strafrecht.